Strom Preisgarantie
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heute müssen wir Sie darüber informieren, dass sich zum 01. Januar 2025 einige Umlagen, die Teil Ihres
Strompreises sind, erhöhen. Dazu zählen die Offshore-Netzumlage, die KWKG-Umlage sowie die § 19 Strom
NEV-Umlage / Aufschlag für besondere Netznutzung. Diese Umlagen finanzieren u. a. den Ausbau von Offshore-
Windparks und fördern umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Mit der §19 StromNEV-Umlage
werden die Kosten der Netzbetreiber, die stromintensiven Industrieunternehmen reduzierte Netzentgelte
gewähren, bundesweit einheitlich auf alle Stromverbraucher verteilt. Ab dem 01. Januar 2025 wird diese
Umlage um den sogenannten „Aufschlag für besondere Netznutzung“ erweitert, um die Kosten für den Ausbau
des Stromnetzes durch erneuerbare Energien zukünftig auf alle Stromverbraucher in Deutschland zu verteilen.
Die Höhe der Umlage ist staatlich reguliert und betrifft somit alle Stromkunden. Die MAINGAU Energie sowie
alle anderen Energieversorger können diese nicht beeinflusse.