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Невнесение отчества в немецкие документы или вступление в силу
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in Antwort Dresdner 08.08.24 16:34
Der Begriff des Familiennamens in Art. 10 Abs. 3 EGBGB erfasse aber auch den Vatersnamen nach russischem Recht. Dafür spreche schon der Wortlaut der Norm, denn der Vatersname bringe die familiäre Zugehörigkeit eines Kindes zu einem bestimmten Mann als seinem Vater zum Ausdruck, könne also als Name der Familie väterlicherseits und damit als Familienname verstanden werden
🤯
Wenn dem Kind das Tragen des Vatersnamens bei Wahl des russischen Namensrechts verwehrt werde, würde es dies in seinem Heimatrechtskreis dem falschen Anschein aussetzen, dass seine Mutter im Zeitpunkt der Geburt nicht mit einem Mann verheiratet noch in der Lage oder willens gewesen sei, einen Mann als Vater zu benennen.
🤪😱
Какой-то маразм.