Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Право

В какой момент нужно уведомить, что хочешь сменить имя?

30.07.24 23:37
Re: В какой момент нужно уведомить, что хочешь сменить имя?
 
Deptokrat коренной житель
Deptokrat
в ответ Dresdner 30.07.24 20:22, Последний раз изменено 30.07.24 23:56 (Deptokrat)
и это тоже - пример изменения не в рамках öffentlich-rechtliche Namensänderung.


Нет, все мои примеры это Angleichungserklärung по § 47 EGBGB или § 94 BVFG, если же получить желаемую фамилию в рамках Angleichungserklärung не представляется возможным(какая то абсолютно другая фамилия), то есть вариант воспользоваться Öffentlich rechtliche Namensänderung, говорить о том, что это ничего не даст- вовсе не стоит, так как результат зависит от настойчивости и аргументации заявителя и согласия с этими аргументами чиновника.


in den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich abschließend geregelt. Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, Abstammungsfeststellung, Adoption usw. bietet das bürgerliche Gesetzbuch ein umfangreiches Repertoire namensrechtlicher Möglichkeiten an.
Mit diesen Regelungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers im Grundsatz alle namensrechtlichen Fragen abschließend geregelt sein.Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter.
Nach geltendem Recht darf ein Vor- oder Familienname geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Vor- und Familienname stehen nicht zur freien Disposition des Namensträgers. Der Gesetzgeber hat hohe Hürden an eine Namensänderung gelegt, so muss zwingend ein wichtiger Grund vorliegen, um seinen Namen ändern zu können.
Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. Hierzu gehören neben der Ordnungsfunktion des Namens und den sicherheits­rechtlichen Interessen auch die Identifikations­funktion des Namens.

Nach meiner Einbürgerung in Deutschland habe ich festgestellt, dass mein derzeitiger Nachname erhebliche Hindernisse für meine vollständige Integration in die deutsche Gesellschaft darstellt. Obwohl mein Name weder anstößig noch schwer auszusprechen ist, führt er zu häufigen Missverständnissen und Verwechslungen, da er in Deutschland sehr ungewöhnlich und schwer verständlich ist. Nach meiner Einbürgerung möchte ich meine neue Identität als deutscher Staatsbürger stärker betonen. Ein komplett neuer Nachname, der leichter auszusprechen und zu schreiben ist, würde mir helfen, meine neue Identität zu festigen und mein Gefühl der Zugehörigkeit zu verstärken.


Durch die Annahme eines neuen Nachnamens möchte ich aktiv Barrieren abbauen, die meine vollständige Integration behindern. Ein neuer, leicht verständlicher und neutraler Nachname würde mir helfen, sowohl beruflich als auch sozial besser akzeptiert zu werden. Zudem würde es mir ermöglichen, mich stärker mit meiner neuen Heimat Deutschland zu identifizieren und ein aktiverer Teil der Gesellschaft zu werden.


Nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen ist eine Namensänderung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In meinem Fall überwiegt das persönliche Interesse an der Namensänderung, da der aktuelle Name meine Integration erheblich beeinträchtigt. Die Ordnungsfunktion des Namens und die Interessen der Allgemeinheit treten in diesem Fall hinter meinem berechtigten Interesse zurück, meine Integration zu erleichtern.


Nach meiner Einbürgerung steht mir gemäß Art. 47 EGBGB die Möglichkeit einer Namensangleichung zur Verfügung. Diese Möglichkeit zeigt, dass eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Anpassung meines Namens bereits vorgesehen ist, um die Integration zu erleichtern. Daher sollte die vollständige Änderung meines Nachnamens nicht als drastischer Schritt angesehen werden, sondern als konsequente Weiterführung der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Namensänderung im Kontext der Einbürgerung.

 

Перейти на