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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

18.02.24 20:22
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
gendy Dinosaur
gendy

Hartz-IV-Empfänger, denen das zu hoch ist, sollten beim zuständigen Gerichten Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Das setzt lediglich voraus, dass ihm nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen eine sofortige Zahlung des Gesamtbetrages nicht zumutbar ist. Das Gericht ist hierzu gewöhnlich verpflichtet, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Hamm vom 05.06.2014 (Az. 1 RVs 48/14). Notfalls sollten Zahlungserleichterungen auch noch im Vollstreckungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden. Denn diese darf in diesem Fall eine Zahlungserleichterung bewilligen. Dies sollte rechtzeitig geschehen, weil ansonsten unter Umständen die Pfändung von beweglichen Sachen oder sogar die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe drohen.

Фашизм будет разбит


Человека карают только те боги, в которых он верит

 

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