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Üäö старожил
в ответ Красуня 09.02.24 14:52
У Вас же доступ в интернет есть, там можно найти информацию
Seit einer am 28.08.2007 in Kraft getretenen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie nach diesem Stichtag die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-Mitgliedstaates erwerben.
Ein Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist bei dieser Konstellation somit nicht erforderlich.
Auch ist nach erfolgter Einbürgerung in der Schweiz keine ausdrückliche Information deutscher Behörden vorgesehen; bei der nächsten Beantragung eines deutschen Reisepasses/Personalausweises ist lediglich die Vorlage der schweizerischen Einbürgerungsurkunde notwendig, damit das Einbürgerungsdatum verifiziert werden kann.