GEZ для пенсионеров
Rundfunkbeitrag: Beitragspflicht und Meldung:
Wann und bei wem muss eine Anmeldung erfolgen?
Sind Sie volljährig, sind Sie als Wohnungsinhaber grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden. Dabei genügt es, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt.
Die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ). Die Anschrift lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fe...
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung + Ermäßigung:
Befreiungsantrag
Die Bestätigungen bzw. Bescheide können Sie als einfache Kopie einreichen.
Den Antrag müssen Sie unterschreiben.
Wir empfehlen, ihn per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, damit Sie ggf. den rechtzeitigen Zugang beweisen können.
Den Antrag stellen Sie bei:
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fe...
Liegt ein Befreiungsgrund vor, gilt die Befreiung für die Zukunft ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Außerdem kann sie bis zu drei Jahre rückwirkend gelten, sofern Sie für die Zeit durchgehend einen Befreiungsgrund nachweisen können.
Das heißt, dass Sie auch bereits gezahlte Beiträge unter Umständen zurückfordern können.