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Härtefallfonds: für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler
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in Antwort boerner 11.07.23 20:10
Die Leistung wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet und ist auch nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Die Leistung ist steuerfrei und kann auch nicht gepfändet werden (Artikel 3 Absatz 3 der Erklärung der Bundesregierung zur Stiftungserrichtung) [PDF, 365KB]