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Выбор гражданства для ребёнка
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в ответ dimafogo 03.11.22 12:03, Последний раз изменено 03.11.22 12:09 (Dresdner)
внесу свою лепту. согласно VwV, одобренной 8.07.2022 Бундесратом:
Der Erwerb, Besitz und Verlust einer Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates beurteilt sich nach den staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Staates. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Kinder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern in der Regel automatisch erwerben, auch wenn nur ein Elternteil diese Staatsangehörigkeit besitzt. Der Erwerb ist in den meisten Fällen auch nicht von einer Registrierung abhängig. Wenn der Meldebehörde bekannt ist, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit von einer Registrierung bei einer konsularischen Auslandsvertretung oder einer sonstigen zuständigen Behörde des betreffenden Staates abhängig ist, ist eine Glaubhaftmachung durch eine entsprechende schriftliche Erklärung der meldepflichtigen Person (bzw. der gesetzlichen Vertretung) über die Nicht-Registrierung ausreichend.
Ansonsten kann ein Eintrag in das Melderegister zu ausländischen Staatsangehörigkeiten nur nach Vorlage entsprechender Unterlagen des ausländischen Staates erfolgen. In Zweifelsfällen soll sich die betroffene Person zur Klärung der Staatsangehörigkeit an die konsularische Auslandsvertretung oder eine sonstige zuständige Behörde des in Betracht kommenden Staates wenden.
