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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

23.11.20 18:20
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
  white_smooth местный житель
в ответ max_girl 23.11.20 17:42, Последний раз изменено 23.11.20 18:29 (white_smooth)

вам первое наперво нежно сообщить суду в течении 2-х недель будете ли вы защищаться, если да, то на составление

Klageerwiderung

даётся ещё 2 недели

.

Вы похоже совсем ничего не понимаете! Читайте:

https://www.hofauer.com/klage-erhalten/

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/klageverfahren-am...

https://www.vorlage-musterbriefe.de/fachartikel/was-tun-we...

Wie sollte der Empfänger konkret auf die Klageschrift reagieren?

Der erste Schritt besteht darin, dass sich der Beklagte beim Amtsgericht meldet und anzeigt, dass er die Vorwürfe oder Forderungen in der Klageschrift nicht akzeptiert und sich dagegen verteidigen will. Außerdem sollte er beantragen, dass die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt werden.
Für diese Meldung hat der Beklagte zwei Wochen lang Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem er die Klageschrift erhalten hat und der als Datum auf dem gelben Briefumschlag steht. Für seine Anzeige kann der Beklagte die Hilfe der sogenannten Rechtsantragsstelle bei Gericht in Anspruch nehmen. Sucht er diese Stelle auf, nimmt ein Mitarbeiter der Rechtsantragsstelle die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft auf.

Diese Hilfestellung ist kostenlos. Allerdings kann die Rechtsantragsstelle nur bei den Formalitäten behilflich sein. Eine Rechtsberatung darf sie nicht durchführen. Alternativ kann der Beklagte ein Schreiben aufsetzen und dieses an das Gericht schicken.

Ratsam dabei ist, das Schreiben entweder persönlich abzugeben und sich den Eingang bestätigen zu lassen oder den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Der Beklagte sollte nämlich nachweisen können, dass er sich fristgerecht zurückgemeldet hat und sein Schreiben bei Gericht angekommen ist. Das Schreiben selbst kann der Beklagte recht kurz und knapp formulieren.


 

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