Вопрос по алиментам в Германии.
нет, не поняла, потому что действительно есть ограничение. Искать не буду, мне не надо.
возрастного нету.
Eltern müssen ihren Kindern grundsätzlich bis zum Ende des Studiums Unterhalt zahlen. Maßgeblich ist die Regelstudienzeit, wobei im Einzelfall auch darüber hinaus noch ein Unterhaltsanspruch bestehen kann. Im Gegenzug müssen Studierende ihre Eltern über den Fortgang des Studiums informieren. Nur so können sich Eltern darauf einstellen, wie lange sie noch zahlen müssen. Ein Bummelstudium müssen Eltern nicht finanzieren.
Masterstudiengang und Promotion
Eltern sind weiterhin zum Unterhalt verpflichtet, wenn der Sohn oder die Tochter nach dem Bachelor-Abschluss noch einen Master-Studiengang anschließen will. Das gilt nur, falls der Master auf das Studium aufbaut und es einen fachlichen und zeitlichen Zusammenhang gibt (AG Frankfurt, Urteil vom 16. November 2011, Az. 454 F 3056/11).
Für eine Promotion müssen Eltern in der Regel keinen Unterhalt mehr zahlen.