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Письмо от адвоката конкурента.
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dieter72 патриот
в ответ Aptekar58 07.08.20 20:31
Вот вам полезная и нужная инфа:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_15.html
Wer ist zur Abmahnung berechtigt?
Abmahnungen können nicht von jedem ausgesprochen werden. Nach § 8 Abs. 3 UWG dürfen abmahnen:
- Mitbewerber des Abgemahnten,
Ein Unterlassungsanspruch besteht nur dann, wenn zwischen dem Mitbewerber und dem Abgemahnten ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, dass beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen.- Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen
Dies gilt nur dann, soweit dem betreffenden Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt wie der Abgemahnte vertreiben und der Verband nach seiner personellen und finanziellen Ausstattung auch imstande ist, die satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu missbräuchlichem Verhalten gekommen ist, sollten Sie die Anspruchsberechtigung des betreffenden Verbandes im Zweifel anwaltlich überprüfen lassen.- Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbände
Hierzu zählen z.B. die Wettbewerbszentrale oder die Verbraucherzentralen.- Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern
Welche Wettbewerbsverstöße werden häufig abgemahnt?
Häufig abgemahnte Wettbewerbsverstöße sind:
- fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben
- Fehlende oder fehlerhafte Verbraucherinformationen (z.B. fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht)
- Fehlende oder undeutliche Preisangaben (z.B. fehlender Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer)
- Fehlende oder irreführende Angaben über die Merkmale der angeboten Ware (z.B. Verstoß gegen besondere Kennzeichnungspflichten)
- Irreführende Angaben über Bedingungen, unter denen die Waren geliefert wird (z.B. Angabe von unversichertem Versand ohne Hinweis auf die Gefahrtragungsregelung beim Verbrauchsgüterkauf)
- Verwendung von unzulässigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen