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Письмо от адвоката конкурента.​

08.08.20 22:05
Re: Письмо от адвоката конкурента.​
 
dieter72 патриот

Вот вам полезная и нужная инфа:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_15.html


Wer ist zur Abmahnung berechtigt?

Abmahnungen können nicht von jedem ausgesprochen werden. Nach § 8 Abs. 3 UWG dürfen abmahnen:

  • Mitbewerber des Abgemahnten,
    Ein Unterlassungsanspruch besteht nur dann, wenn zwischen dem Mitbewerber und dem Abgemahnten ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, dass beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen.
  • Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen
    Dies gilt nur dann, soweit dem betreffenden Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt wie der Abgemahnte vertreiben und der Verband nach seiner personellen und finanziellen Ausstattung auch imstande ist, die satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu missbräuchlichem Verhalten gekommen ist, sollten Sie die Anspruchsberechtigung des betreffenden Verbandes im Zweifel anwaltlich überprüfen lassen.
  • Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbände
    Hierzu zählen z.B. die Wettbewerbszentrale oder die Verbraucherzentralen.
  • Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern

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Welche Wettbewerbsverstöße werden häufig abgemahnt?

Häufig abgemahnte Wettbewerbsverstöße sind:

 

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