Arbeitsrecht
Wenn durch Überstunden die Teil- zur Vollzeit aufgebläht wird
Aus der Sicht des Arbeitgebers bergen Überstunden bei Teilzeit eine gewisse Gefahr. Es kann nämlich passieren, dass diese bei einer bestimmten Regelmäßigkeit zu einer ausdrücklichen Vertragsänderung führen und aus der Teilzeit- eine Vollzeitstelle machen.
Arbeitet eine Teilzeitkraft gemäß der Anordnung des Arbeitgebers wiederholt länger, als es der Arbeitsvertrag vorsieht, so vollzieht sich automatisch ein Übergang zum Vollzeitbeschäftigten.
Auch wenn hierfür keine schriftliche Grundlage existiert, handelt es sich um eine stillschweigende Übereinkunft. Entscheidend ist hierfür der geäußerte Wille beider Vertragsparteien, der durch dessen Umsetzung deutlich wird. Aus den Überstunden bei Teilzeit wird so eine Vollzeitbeschäftigung.
Eine solche stillschweigende, konkludente Änderung der abzuleistenden Stunden kann vom Arbeitsgeber nicht einseitig zurückgenommen werden. Es bedarf dann einer Änderungskündigung, die sich dabei an den gängigen Kündigungsfristen orientieren muss, oder der Mitarbeiter muss sein Einvernehmen bekunden, wieder auf die reduzierten Stunden zurückgestuft zu werden.