Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
Айпи адрес указан один или их несколько ?Если указан один айпи.То вероятность того ,что они подадут на Вас в суд не велика.И то произойдет это не скоро если никогда
Не напомните, откуда дровишки?
Кстати, вот, ещё наткнулась на то, в чём я уже давно была уверена, но в озвученном виде не натыкалась:
Seit der Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken „Anti-Abzock-Gesetz“ im Jahre 2013 und der „BearShare“ Entscheidung des BGH hat sich die Lage im Bereich der Filesharing-Verfahren sehr zu Gunsten der Abgemahnten entwickelt.
Sie haben ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Jetzt über Filesharing informieren und dagegen vorgehen.
Das neue Gesetz schaffte unter anderem den fliegenden Gerichtsstand ab. Bei einer Urheberrechtsverletzung, die eine Person im privaten Bereich begangen hat, ist eine Klage nunmehr ausschließlich an dem Gericht möglich, in dessen Bezirk der Abgemahnte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Auf diese Vorschrift wurde lange gewartet. Bislang spielten sich die Streitigkeiten primär vor den Gerichten in Hamburg, Köln und München ab. Diese Gerichte sind für eine urheberrechtsfreundliche Rechtsprechung bekannt. Nun ergibt sich ein wesentlich breiteres Meinungsbild der Gerichte in Deutschland.
Mit der „BearShare“ Entscheidung (Bearshare Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12) hat der BGH festgelegt, dass eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet ist, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies war die zweite sehr wichtige Grundsatzentscheidung des BGH in Bezug auf Filesharing-Verfahren. Im Jahre 2012 hatte der BGH (Urt. v. 15.11.2012 – I ZR 74/12) in einem von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE geführten Verfahren entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften, wenn sie ihnen die Nutzung von Tauschbörsen verboten haben. Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Internetnutzung sei grundsätzlich nicht erforderlich. In einem weiteren von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke geführten Verfahren entschied der BGH, dass ein wegen Tauschbörsennutzung abgemahnter Anschlussinhaber nicht verpflichtet werden kann, den Computer seiner Familienmitglieder auf möglicherweise vorhandene Tauschbörsensoftware zu durchsuchen (BGH Az. I ZR 154/15 – Afterlife). Unseren Beitrag zu diesem Urteil finden Sie unter Grundsatzentscheidung des BGH – Anschlussinhaber muss nicht bei Ehepartner nachforschen).