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klage gegen Bundesrepublik Deutschland

14.08.19 17:06
Re: klage gegen Bundesrepublik Deutschland
 
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in Antwort svju 01.08.19 12:05

Goethe und Mozart hatten Heimunterricht


Solange dieses Pflicht-Bildungssystem Analphabeten zulässt, sollten Politiker bzw. das Bildungsministerium kein Recht haben, mich bzw. meine Kinder zu verpflichten, dieses nichtfunktionierende System zu nutzen.

Mich stimmt bedenklich, dass es in der Klage und dem gesamten vorherigen Prozess nur um die Schulpflicht ging, nicht um ein fehlendes (Fach-)Wissen.
Letzteres hätte ich ja noch verstanden.

Der Vorwurf einer wissenschaftsfeindlichen Unterrichtung durch die Eltern war hier übrigens kein Auslöser. Und ich finde den Vorwurf auch zu pauschal und nicht korrekt. Es gibt mit Sicherheit auch Eltern, welche wissenschaftsfreundlich unterrichten und trotzdem dem akt. Schulsystem wenig abgewinnen können.


https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2019-01/chulpflich...


Schulpflicht:Schulgegner scheitern mit Beschwerde gegen Deutschland

Die Eltern von vier Kindern hatten sich gegen den Entzug ihres Sorgerechts gewehrt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Behörden recht gegeben .

10. Januar 2019, 12:17 UhrQuelle: ZEIT ONLINE, dpa, jul244 Kommentare

Dirk (M) und Petra Wunderlich (2. v. l.) stehen mit ihren vier Kindern, Hund und den Rechtsbeiständen Mike Donnelly (3. v. l.) und Robert Clarke (2. v. r.) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. © adfinternational.org/dpa

Vehemente Schulgegner aus Hessen haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten. Das Straßburger Gericht sieht die Rechte der Familie Wunderlich durch die kurzzeitige Unterbringung ihrer Kinder im Heim nicht verletzt. Das geht aus einem Urteil hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Das Paar aus der Nähe von Darmstadt hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, seine vier Kinder in die Schule zu schicken. Die Behörden brachten die Kinder daraufhin 2013 für drei Wochen im Heim unter, um die Schulpflicht durchzusetzen. Die Eltern sehen dadurch ihr Menschenrecht auf Familienleben verletzt.

Die Straßburger Richter hielten nun fest, dass mit dem teilweisen Sorgerechtsentzug zwar in dieses Recht eingegriffen worden sei. Die Gründe dafür seien aber "relevant und ausreichend". So hätten die deutschen Behörden Grund zur Annahme gehabt, dass die Kinder in Gefahr schwebten, isoliert waren und keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der Familie hatten. Die Eltern hätten weniger strenge Maßnahmen verhindert, indem sie nicht mit den Behörden kooperierten. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Unterricht zu Hause ist in Deutschland nicht erlaubt, sofern die schulpflichtigen Kinder nicht länger krank sind. Den Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch verweigern, drohen auch Haftstrafen.

 

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