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Письмо от JobCenter (Mitteilung an Unterhaltspflichtige)
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в ответ Deptokrat 01.08.19 00:02
Специально для диванных юристов
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Lebt dein Partner über einige Zeit nicht mit dir zusammen, z.B. weil er beruflich für eine lange Phase unterwegs ist, wird dies nicht als dauerndes Getrenntleben gewertet. Die Trennung bezieht sich auf den Willen, die Beziehung nicht mehr aufrecht zu erhalten.