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Klage vor Gericht gegen Stadt Köln und Staat Deutschland wegen Mobbing und krass
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NatalieDeu знакомое лицо
in Antwort dieter72 18.07.19 20:45
Оттуда же
Wenn die Familie allerdings zusätzlich zu dem deutschen Wohnsitz noch einen Wohnsitz im Ausland hat und der gewöhnliche Aufenthalt eher am Auslandswohnsitz ist – dann haben nach meinem Verständnis die am Auslandswohnsitz geltenden Regelungen zur Schulpflicht Vorrang.