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Можно ли изменить свою подпись?
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in Antwort olivenöl 21.05.19 05:30
Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung des Unterzeichnenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt. Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeutungen von Schrift erkennbar sein.
Eine gerade Linie ist ebenso wenig eine Unterschrift wie ein abstraktes Symbol oder drei Kreuze. Es ist auch nicht erlaubt, mit einem fremden Namen zu unterschreiben. Mit einem Künstlernamen darf man hingegen zeichnen, wenn dieser allgemein bekannt ist und einen eindeutigen Rückschluss auf die Person zulässt.
Wo kommen wir hin, wenn jeder sagt "wo kommen wir hin" und niemand ginge, um zu sehn, wo wir hinkommen, wenn wir gehn ...