Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
Es gibt aber auch Internetprovider, z.B. Arcor/Vodafone, bei denen die Daten gleich wieder gelöscht werden, also – Gerichtsbeschluss hin oder her – von den Abmahnern nicht abgefragt werden können. Das passte einigen Rechteinhabern nicht und sie versuchten, die Internetprovider gerichtlich zur Datenspeicherung zu zwingen. In der ersten Instanz hatten sie damit noch Erfolg (Landgericht Düsseldorf). Vodafone ging aber in Berufung und gewann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (07.03.2013 – I-20 W 118/12 u.a.)
Vodafone muss auch in Zukunft keine Daten über seine dynamischen
IP-Adressen speichern und demzufolge auch keine Daten an die
Filesharing-Abmahner herausgeben. Vodafone-Kunden sind also aus
praktischen Gründen ziemlich sicher vor Filesharing-Abmahnungen.
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:u4dK...