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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
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in Antwort gvv007 03.04.19 22:41
Пишут что: Das private WLAN-Netz bleibt vom öffentlich zugänglichen vollständig getrennt. Zum einen strahlt der Router zwei separate WLAN-Signale aus, zum anderen erhalten Nutzer, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, keinen Zugriff auf das private Netz eines anderen Anwenders. Die mit dem Internettarif gebuchte Datenrate soll davon nicht beeinträchtigt werden, weil der Anbieter für den WifiSpot zusätzliche Bandbreite bereitstellt. Das Haftungsrisiko im Fall einer gesetzwidrigen Nutzung des WifiSpot liegt bei Unitymedia, etwa wenn illegales Filesharing betrieben wird.
Ну и до кучи https://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/sind-unitymedia-hotspots-illegal-bgh-urteil-erwartet-76547/