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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

23.02.19 12:55
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
pubaxa свой человек
pubaxa
in Antwort werzu 23.02.19 10:17
Да именно это я и пытаюсь сказать,что решения ,которые я видел в абманунгах...Там вообще никакое айпи не фигурирует.там колегия адвокатов такая то ,просит суд обязать провайдера выдать им данные и все.

А не может такое быть, что это выжимка из решения?

Иначе это хрень какая-то. Должны быть указаны конкретные айпи на такую-то дату:


Da die in den Tauschbörsen ermittelten Rechtsverletzungen nicht erkennen lassen, von welchem Anschluss der Up-/Download erfolgte, reichen mit der Rechtsverfolgung beauftragte Kanzleien die aus IP-Adresse und Uhrzeit bestehenden Datensätze bei Gericht mit dem Ziel ein, dass der jeweilige Provider Auskunft über den zugeordneten Anschlussinhaber erteilen muss. Die Kanzleien können jedoch nicht einfach beim jeweiligen Provider um Auskunft bitten, da die Daten dem Fernmeldegeheimnis unterfallen. Voraussetzung für die Erteilung der Auskunft über die Person des Anschlussinhabers ist daher ein richterlicher Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.


Daher muss vom Rechteinhaber zunächst ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Urheberrechtsgesetz (UrhG) betrieben werden. Aufgrund der Masse von Rechtsverletzungen werden bei Auskunftsanträgen in Filesharingverfahren meist nicht nur einzelne IP-Adressen abgefragt, sondern umfangreiche IP-Adresslisten eingereicht. Ist der Auskunftsantrag erfolgreich, kann der Rechteinhaber Name und Anschrift des Anschlussinhabers vom jeweiligen Provider heraus verlangen und so schließlich die Abmahnung zustellen.

 

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