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Оплата хайма

21.01.19 21:26
Re: Оплата хайма
 
Nichja патриот
Nichja
в ответ dieter72 21.01.19 21:19
Да? С чего вы это взяли?

Это общеизвестно

https://www.anwalt24.de/fachartikel/miete-und-wohnungseige...

Die Aufnahme eines eigenen Kindes des Mieters in die Mietwohnung setzt keine Erlaubnis des Vermieters voraus.

Mieter dürfen eigene Kinder in einer ausreichend großen Wohnung auch ohne Erlaubnis des Vermieters aufnehmen, wenn das Kind volljährig ist und vor dem Einzug einen eigenen Hausstand geführt hat.


Mieter müssen ihren Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie ihre Kinder - egal wie alt - in die Wohnung aufnehmen wollen.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Wohnung dadurch nicht überbelegt wird. Sie muss also ausreichend groß sein. Davon unabhängig ist jedoch immer die Anzeigepflicht zu beachten. Dem Vermieter ist die Aufnahme des Kindes mitzuteilen, da er ein berechtigtes Interesse daran haben wird, zu erfahren, mit wieviel Personen eine Wohnung bewohnt wird. Das ist u.a. für die Abrechnung der Betriebskosten von Belang.

 

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