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Оплата хайма

21.01.19 21:05
Re: Оплата хайма
 
dieter72 патриот

Вот что интересное и важное обнаружил:

Untermiete zeichnet sich dadurch aus, dass ein Untermieter Miete an einen Hauptmieter zahlt und dafür dessen Wohnung oder Teile der Wohnung nutzen darf. Auch Wohngemeinschaften (WGs) werden häufig über Untermietverträge organisiert. Diese Art der Vermietung muss i.d.R. vom Vermieter des Hauptmieters genehmigt werden (§ 540 Abs. 1 BGB). Dabei ist der Mieter in der Pflicht, die Erlaubnis im Streitfall nachzuweisen.
Die Aufnahme bestimmter Personengruppen zählt nicht als Untermiete und ist daher nicht erlaubnispflichtig (vgl. BayObLG GE 97, 1463). Dazu gehören:Nahe Familienangehörige, wie der Ehegatte, Eltern oder Kinder

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