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Aufhebungsvertrag und Sperre vom Arbeitsamt

20.01.19 12:53
Re: Aufhebungsvertrag und Sperre vom Arbeitsamt
 
Renita прохожий
в ответ gira2007 20.01.19 12:02

договор ниже:


1. Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird vor dem Hintergrund der derzeit

schwierigen wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers zur Vermeidung einer ansonsten dro-

henden arbeitgeberseitigen Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen folgen-

de Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen:

2. Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird

auf Veranlassung des Arbeitgebers einvernehmlich mit Ablauf fristgerecht beendet.

3. Der Arbeitnehmer wird unter Fortzahlung sämtlicher Vergütungsbestandteile auf Basis seines

monatlichen Bruttoverdienstes i. H. v. EUR ----,- sowie unter Anrechnung von Urlaubs- und

Freizeitausgleichsansprüchen und etwaiger Guthaben auf Arbeitszeitkonten ab Unterzeich-

nung dieser Vereinbarung unwiderruflich von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitslei-

stung freigestellt. Mit Beginn der Freistellung sind bis zur vollständigen Inanspruchnahme sämt-

liche Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Freizeitausgleich in natura abgegolten.

4. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den

Arbeitnehmer eine Abfindung i. S. der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz in Höhe von

6.000,- € (in Worten: sechstausend Euro) brutto

zu bezahlen. Es besteht Einigkeit darüber, dass keine Tatsachen vorliegen, aus denen weitere

Ansprüche abgeleitet werden können. Diese Abfindung ist mit der rechtlichen Beendigung

des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig. Dieser Anspruch entsteht mit der beidseitigen Un-

terzeichnung der Aufhebungsvereinbarung, er ist vererblich.

5. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, unier Einhaltung einer Ankündigungsfrist von einer Woche

vorzeitig durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis

auszuscheiden, Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens erhöht sich der aus Ziff. 4 ergeben-

de Abfindungsbetrag um die bis dahin ersparte Arbeitnehmerbruttovergütung. Für

den Fall des vorzeitigen Ausscheidens während eines laufenden Kalendermonats errechnet

sich der Erhöhungsbetrag anteilig.

6. Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes und dem be-

ruflichen Fortkommen förderliches Endzeugnis.

 

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