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Aufhebungsvertrag und Sperre vom Arbeitsamt
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gira2007 завсегдатай
в ответ gira2007 20.01.19 11:35
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbe...
Um beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht Gefahr zu laufen, eine Sperrzeit auferlegt zu bekommen, sollte Folgendes beachtet werden:
- Der Arbeitgeber muss bereits angedroht haben, eine Kündigung aus betrieblichen Gründen auszusprechen.
- Das Arbeitsverhältnis darf durch den Aufhebungsvertrag nicht vor dem Zeitpunkt enden, bevor die Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam geworden wäre – die Kündigungsfrist muss also eingehalten werden.
- Die Höhe der Abfindung muss sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren (d.h. nicht deutlich höher als 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses, aber auch nicht niedriger als 0,25 Monatsgehälter).
- Es darf kein besonderer Kündigungsschutz (z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung oder Elternzeit) bestehen.