Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
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kommerziell erfolgreiches Computerspiel (auch) in der Hauptauswertungsphase zu etwa 170 verschiedenen Zeitpunkten über einen Zeitraum von insgesamt etwa einem Jahr und neun Monaten über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht, ist ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 € angeme
Die Klägerin schloss am 10. November 2008 mit der Firma T. Sp. z o. o. (GmbH) aus Polen einen als „Exklusiver Publishing-Vertrag“ (im englischen Original: „Exclusive Publishing Agreement“) bezeichneten Vertrag, mit welchem die Vertragsparteien unter anderem vereinbarten, dass die Firma T. das Computerspiel „D... I...“ entwickeln soll (2 a. Subject of the Agreement/Vertragsgegenstand). Weiter vereinbarten die Parteien, dass die Firma T. der Klägerin die exklusiven und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte am Produkt im Vertragsgebiet einräumt und dass dieses Verwertungsrecht jegliche kommerzielle Nutzung, um mit Produkten Umsätze zu erzielen, beinhaltet (2 b.). Die Parteien vereinbarten, dass die Klägerin berechtigt ist, Unterlizenzrechte zu gewähren und das Produkt direkt und indirekt im Einzelhandel und einzelhandelsfremden Bereichen durch beliebige Distributionskanäle (insbesondere Großhändler, Distributoren, Einzelhändler, Online-Einzelhandelskanäle und Streaming) … zu vertreiben (2 b. (a)); und da