Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
И что же тут нового_ Вернее основанного на решении "новых" судов, в отличии от Ирминного?
Разница в том, что Ирма просто перечисляла пользователей, теперь же же надо называть тех, кто реально мог, а не просто имел теоритическую возможность.
В ее решение просто сказано: Аншлюсс außer ihr auch weiteren Personen zu Verfügung stand и они его mitbenutzt haben. Все. А сейчас:
...wenn er nachvollziehbar vorträgt, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen.
...wird die Behauptung der bloss theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Beklagten lebenden Dritte auf seinen Internetanschluss nicht gerecht.
Плюс хороший Nachforschung сейчас нужен:
Er hat hinsichtlich
derjenigen Personen, die selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen, im Rahmen des Zumutbaren Nachforschungen anzustellen und mitzuteilen, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat.
У Ирмы его ваще не было.