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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
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in Antwort pubaxa 16.09.18 13:39
Der BGH hat entschieden, dass ein wegen Tauschbörsennutzung abgemahnter Anschlussinhaber nicht verpflichtet werden kann, den Computer seiner Familienmitglieder auf möglicherweise vorhandene Tauschbörsensoftware zu durchsuchen (BGH Az. I ZR 154/15 – Afterlife). Der Senat hat die Prozesssache für derart bedeutend angesehen, dass er einen amtlichen Leitsatz verfasst hat. Indes wurde die Anhörungsrüge von Waldorf Frommer gegen die Afterlife-Entscheidung des BGH wurde zurückgewiesen.
Почитайте вот это: Pressemitteilung des EuGH v. 06.06.2018