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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

15.09.18 12:11
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
pubaxa местный житель
pubaxa

korvinius к вашему посту попалось интересное:


LG Frankenthal, 22.07.2016 - 6 S 22/15
Das LG Frankenthal hat entschieden, dass der Anspruchsinhaber in Filesharing-Fällen mindestens darlegen und im Bestreitensfall nachweisen muss, dass vom Anspruchsgegner konkret zur Verfügung gestellte Dateifragmente tatsächlich auch nutzbare Werkfragmente enthielten und nicht lediglich „Datenmüll“. Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei sei im Hinblick auf die darin enthaltenen Daten nämlich regelmäßig nicht lauffähig und konsumierbar. Auch für die Höhe eines geltend gemachten Schadensersatzanspruchs sei eine genaue Darlegung des Umfangs und der Intensität der Verletzungshandlung notwendig.


Однако:
Mit seinem am 20. Februar 2018 veröffentlichten Urteil vom 6. Dezember 2017 (Az.: I ZR 186/16 – Konferenz der Tiere) hat der BGH eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal aufgehoben. Als Berufungsgericht hatte es mit Urteil vom 22. Juli 2016 (Az.: 6 S 22/15) eine Klage auf Schadenersatz sowie Abmahnkosten des Rechteinhabers des Film „Konferenz der Tiere 3D“ gegen den Inhaber eines Internetanschlusses abgewiesen. Dieser habe nur kleine Dateiteile des Filmes über seinen Anschluss angeboten, nicht aber „eine lauffähige und konsumierbare Version des Filmes oder von Filmteilen“. Einzelne Dateiteile seien sogar als „Datenmüll“ anzusehen.
Diese Auffassung hat der BGH zurückgewiesen. Bei Internettauschbörsen würden Nutzer immer sowohl selber Dateiteile herunterladen, als auch anderen Tauschbörsennutzern wieder Dateiteile zum Herunterladen zur Verfügung stellen. Dabei würden alle Nutzer einer Tauschbörse „bewusst und gewollt Zusammenwirken“ um eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und seien als „Mittäter einer Rechtsverletzung“ anzusehen. Denn aus allen Teilstücken mache das Tauschbörsenprogramm wieder das Gesamtwerk, hier also den vollständigen Film. Zur Tatsachenaufklärung, ob auch im konkreten Fall eine vollständige Version des Filmes innerhalb der Tauschbörse existierte, wurde die Angelegenheit an das LG Frankenthal zurückverwiesen.


При этом есть решение БГХ же, Urteile vom 12. Mai 2016:
...für die Bemessung des Gegenstandswerts erforderlichen tatsächlichen Feststellungen - etwa zum wirtschaftlichen Wert des verletzten Rechts, zur Aktualität und Popularität des Werks, zur Intensität und Dauer der Rechtsverletzung sowie zu subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers...

 

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