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у мужа нет мед.страховки, как быть?

29.08.18 08:29
Re: у мужа нет мед.страховки, как быть?
 
Программист коренной житель
в ответ Ellavan 28.08.18 23:12
Сорока на хвосте принесла: если мкж тс Selbstständiger он не обязан страховаться. Может но не обязан. Он типа вылетает вообще из соц.системы т.к. не платит(как правило никаких взносов). Если сорока не права,дайте ссылку-опровержение.

Сорока не права. В Германии все обязаны быть застрахованы. Несмотря на то, что страховка за Selbstständiger называется Freiwilligerversicherung, она все равно обязательная. ЕМНИП, раньше, когда небо было голубее и трава зеленее, Freiwilligerversicherung была действительно необязательной.


Seit dem 1. Januar 2009 besteht gemäß § 193 III VVG die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, demnach sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern müssen.


Im Jahr 2003 waren laut Statistischem Bundesamt 188.000 Bundesbürger (nicht versicherte Selbstständige nicht erfasst) ohne jede Krankenversicherung. Damit hatte sich die Zahl seit 1995 verdoppelt. Für das Jahr 2005 wurde mit einer Steigerung auf 300.000 unversicherte Einwohner gerechnet. Für 2007 wurde die Zahl auf 400.000 geschätzt. Als ein Grund dafür wird oftmals wirtschaftlicher Druck, also ein Verzicht auf Krankenversicherung als Sparmaßnahme, angegeben. Bis zum 31. Dezember 2008 gab es die Gruppe der gut verdienenden, absichtlich Nichtversicherten. Sie waren versicherungsfrei und trugen ihr Krankheitsrisiko selbst und sparten die Kosten für Verwaltung und Umverteilungskomponenten einer Krankenversicherung. Mit der Einführung der ausnahmslosen Versicherungspflicht ging die Zahl der nicht Krankenversicherten zurück. Im Jahr 2011 waren laut Statistischem Bundesamt nur noch 137.000 Personen in Deutschland nicht krankenversichert und hatten auch sonst keinen Anspruch auf Krankenversorgung. Dies entsprach einem Anteil von weniger als 0,2 % an der Gesamtbevölkerung. Die verbleibenden Nichtversicherten machen sich zwar nicht strafbar, kommen jedoch in eine Schuldenfalle, indem sie sämtliche seit Bestehen der Versicherungspflicht ausstehenden Beiträge nach- und zusätzlich einen Säumniszuschlag von 60 Prozent obendrauf zahlen müssen.

 

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