Deutsch

Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

27.07.18 09:27
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
  mini me прохожий
в ответ had 27.07.18 09:18

Pyrrhussieg...

Schön, dass sie die Störerhaftung negierten - dafür haben sie aber die Kategorie "Blocken bis zum Abschalten" eingeführt, damit die Inhaber der Verwertungsrechte ihr Eigentum schützen können.

Wann ist denn deren Eigentum geschützt? Reichen Passwortschutz, Portalseiten, Sperren von Webseiten? Müssen Ports gesperrt sein, damit die Eigentümerrechte gewahrt sind, und wenn ja - welche? Was muss geblockt/installiert/konfiguriert werden, damit ein rechtlich nicht zu beanstandender Schutz der Eigentümerrechte besteht und der Betreiber des WLAN rechtssicher seinen Dienst anbieten kann?

Die Richter haben so getan, als wäre das Unterbinden kriminellen Treibens nur eine Frage der einen, richtigen Administration - und haben diese Verantwortung bei den Betreibern der WLANs abgeladen.


Der nächste Schritt ist vorhersehbar: 1. Betreiber kostenlos abmahnen und darauf lauern, dass ein vergleichbarer Verstoß nochmal passiert oder ein vermeintlich essentieller Schutzmechanismus nicht implementiert ist und dann 2. mit der vollen Wucht des fabulierten Schadensersatzes zuschlagen. Denn das BGH-Urteil spricht ja dem Eigentümer einen wirksamen Schutz zu...

https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/BG...

 

Перейти на