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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

27.07.18 08:56
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
  mini me прохожий
в ответ had 26.07.18 17:28, Последний раз изменено 27.07.18 09:04 (mini me)

Закон что дышло...Так что я б не спешил с выводами - у абманеров много консервов (случаи до 13.10.2017)

Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Betreiber eines Tor-Exit-Nodes für Rechtsverletzungen wie z.B illegalem Filesharing, die über das Netzwerk begangen werden, nach neuer Rechtslage nicht mehr haftet. Jedoch komme ein Sperranspruch des Rechteinhabers in Betracht. Zahlen muss dieser Betreiber des Tor-Exit-Nodes dennoch – weil der Fall zum Teil nach alter Rechtslage entschieden werden musste.

Der Unterschied zwischen den beiden Ansprüchen (Unterlassung und Zahlung) besteht darin, dass die Unterlassung auch für die Zukunft wirkt und daher stets nach der aktuellen Rechtslage zu beurteilen ist. Der Zahlungsanspruch hingegen richtet sich nach der Gesetzeslage im Zeitpunkt der Rechtsverletzung.

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-h...

 

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