Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
Закон что дышло...Так что я б не спешил с выводами - у абманеров много консервов (случаи до 13.10.2017)
Der BGH hat in einem
Grundsatzurteil entschieden, dass der Betreiber eines Tor-Exit-Nodes für
Rechtsverletzungen wie z.B illegalem Filesharing, die über das Netzwerk
begangen werden, nach neuer Rechtslage nicht mehr haftet. Jedoch komme
ein Sperranspruch des Rechteinhabers in Betracht. Zahlen muss dieser
Betreiber des Tor-Exit-Nodes dennoch – weil der Fall zum Teil nach alter
Rechtslage entschieden werden musste.
Der Unterschied zwischen den beiden Ansprüchen (Unterlassung und
Zahlung) besteht darin, dass die Unterlassung auch für die Zukunft wirkt
und daher stets nach der aktuellen Rechtslage zu beurteilen ist. Der
Zahlungsanspruch hingegen richtet sich nach der Gesetzeslage im
Zeitpunkt der Rechtsverletzung.
https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-h...