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Разборка с соседями

21.06.18 20:03
Re: Срочно! Разборка с соседями!​
 
Taki патриот
Taki

Kiffen an sich war in der BRD nie verboten. Bestraft werden kann laut § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wer illegale Betäubungsmittel (also z.B. Cannabis) „anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.“ Außerdem sind Besitz, Durchfuhr und einige andere Dinge verboten. Der Konsum kommt jedoch im BtMG nicht vor und ist somit erlaubt.

 

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