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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
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in Antwort FF255 07.04.18 22:12, Zuletzt geändert 08.04.18 09:43 (baritoscha)
Должен,согласно поправки к закону,проходить по месту жительства ответчика.
§ 104a
Gerichtsstand
(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz
geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese
Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt
hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist Приятного чтения .Христос воскрес.