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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung

08.04.18 08:50
Re: Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
 
baritoscha прохожий
in Antwort FF255 07.04.18 22:12, Zuletzt geändert 08.04.18 09:43 (baritoscha)

Должен,согласно поправки к закону,проходить по месту жительства ответчика.

§ 104a

Gerichtsstand

(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz

geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche

oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese

Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt

hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das

Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist Приятного чтения .Христос воскрес.
 

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