Авария, Адвокат и странности
Dabei darf kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. So steht in § 7 Absatz 5 der StVO zum Spurwechsel geschrieben:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Daraus wird ersichtlich, dass das Betätigen des Blinkers eine Grundvoraussetzung ist, um das Spur-Wechseln mit dem Auto anzuzeigen. Wie beschrieben, sollte dieser so früh wie möglich betätigt werden, damit der nachfolgende Verkehr die Abbiegeabsicht des anderen erkennen kann.
Weiterhin ist zu beachten, dass ein Fahrstreifenwechsel nur dann ausgeführt werden darf, wenn es die Verkehrssituation zulässt. Der Spurwechselnde hat keinerlei Anspruch darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn
„reinlassen“.