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Pflegegrad 2
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Lenkaenka посетитель
в ответ Lenkaenka 12.12.17 18:42
Wird der monatliche Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, kann der nicht beanspruchte Teil in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden.
Wird in einem Kalenderjahr der Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, wird der nicht beanspruchte Teil auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Das heißt, dass der Leistungsbetrag spätestens am 30.06. des Folgejahres verfällt. Ein Antrag auf Übertragung eines nicht beanspruchten Leistungsbetrages auf das folgende Kalenderhalbjahr muss nicht gestellt werden.
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