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в ответ manchkin 18.09.17 14:42
Hausordnung gilt auch für den Keller
In der Hausordnung darf der Vermieter Regeln zur Kellernutzung festlegen. Meist gilt auch dort das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme: "Wer im Keller hämmert, bohrt, sägt oder anderweitig werkelt, sollte die Ruhezeiten einhalten", sagt Ropertz.
Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren Abstellraum alles lagern, was zum Wohngebrauch gehört – also Werkzeug, Vorräte, alte Möbel oder eine ausrangierte Waschmaschine. Gewerbliche Güter sind jedoch meist nicht erlaubt, erklärt Happ.