Elternzeit
Hat ein Elternteil die Elternzeit zunächst für zwei Jahre beantragt und
möchte sie direkt im Anschluss um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei
Jahre verlängern, muss der Arbeitgeber ebenfalls nicht gesondert
zustimmen. Es reicht, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unter
Einhaltung der Frist von sieben Wochen zum Ende der schon beantragten
Elternzeit informiert. Der Arbeitgeber kann die Verlängerung in diesem
Fall also nicht ablehnen und dem Arbeitnehmer auch nicht kündigen, da
während der Elternzeit ein Sonderkündigungsschutz gilt.
http://www.recht-finanzen.de/faq/8048-verlaengerung-der-el...
У вас другой случай, вы взяли ЕЦ только на год, поэтому продление ЕЦ теперь должен подтвердить ваш работодатель, если он не будет с этим согласен, то вы в пролёте. Надо было сразу на два года брать.
Beantragt man Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres
des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite
Lebensjahr verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb
dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur mit Zustimmung der
Arbeitgeberseite möglich. Denn laut dem Bundeselternzeit- und
-elterngeldgesetz (BEEG), 16 I, 1 hat der antragstellende Elternteil
für zwei Jahre, also in der Regel bis zum zweiten Geburtstag des Kindes,
festzulegen.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/gesetz-elternzei...
Но есть и варианты:
Sperrt sich der Arbeitgeber gegen eine Verlängerung, hat man gute
Chancen, wenn ein so genannter "wichtiger Grund" vorliegt. Zum Beispiel
eine Erkrankung oder einen Ortswechsel des sonst mitbetreuenden
Partners, eine Krankheit des Kindes oder bei einer Scheidung.
Unverzüglich nach Bekanntwerden der wichtigen Umstände muss der
Arbeitnehmer die Verlängerung dann geltend machen.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/gesetz-elternzei...