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Можно ли не пойти в суд, если вызвали

01.04.17 23:53
Re: Можно ли не пойти в суд, если вызвали!
 
dimafogo коренной житель
в ответ Olga010 01.04.17 23:34
что будет если не явится?

§51 Abs. 1 StPO:

(1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig; § 135 gilt entsprechend. Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden.
 

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