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Законо ли поступил работодатель?

30.01.17 18:19
Re: Законо ли поступил работодатель?
 
  восхитрительная местный житель
в ответ Azizat 30.01.17 18:14
Если нет, то это Schwarzarbeit и нужно уведомить Zollamt


Doch auch für Probearbeitsverhältnisse gelten gewisse Spielregeln, die die Bewerber kennen sollten. Denn in manchen Betrieben wollen sich die Arbeitgeber durch den Einsatz von Probearbeitern das zeitlich begrenzte Einstellen von Zusatzkräften ersparen und nutzen Bewerber auf diese Weise aus. Das jedoch ist illegal.

Grundsätzlich führt die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zu einer Vergütungspflicht. Deshalb ist auch ein Probearbeitsverhältnis zu entlohnen. Den Gerichten ist es dabei sogar egal, ob sich die Arbeitnehmer auf eine unentgeltliche Tätigkeit eingelassen haben. Denn das Arbeitsrecht verbietet zum Schutz der Arbeitnehmer Vereinbarungen, die von ihnen eine Leistung ohne Gegenleistung des Arbeitgebers fordern.


Anders verhält es sich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine unverbindliche Kennenlernphase -auch Einfühlungsverhältnis genannt - vereinbaren. Das ist keinesfalls eine reine Spitzfindigkeit, denn Kennenlernphase und Probearbeit unterscheiden sich in wesentlichen Punkten. So besteht bei einer Kennenlernphase keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, der Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und ist so zum Beispiel nicht an feste Arbeitszeiten gebunden.

Für dieses Einfühlungsverhältnis darf er keine Vergütung beanspruchen.

 

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