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Не выплатили spesengeld

31.08.16 04:30
Re: Не выплатили spesengeld
 
rekmi старожил
in Antwort Amigo777 30.08.16 21:28

Mein Arbeitgeber erstattet nicht (alle) Spesen

Erhalten Kraftfahrer/innen von ihrem Arbeitgeber keine oder nur eine Teilerstattung der Spesen, kann die Differenz in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für Arbeitnehmer ist das die ungünstigste Variante.

Gemeinhin wird angenommen, das Finanzamt würde die Spesen erstatten. Dem ist aber nicht so! Die Spesen werden von Bruttolohn abgezogen und die Steuer neu berechnet. Die Differenz zwischen der gezahlten Lohnsteuer und der festgesetzten Lohnsteuer wird erstattet. Das ist nur ein geringer Bruchteil.

Jeder kann sich in etwa ausrechnen, wie viel man vom Finanzamt noch zurückbekommt. Zuerst: Wer keine Lohnsteuer bezahlt hat, bekommt auch nichts zurück! Wer Lohnsteuer bezahlt hat, kann sich seinen persönlichen Lohnsteuersatz (LSt-Satz)anhand der Lohnsteuer und des Bruttolohns ermitteln:

  •  Lohnsteuer / Bruttolohn * 100
    = persönlicher LSt-Satz
    zum Beispiel
      3.216,00
    / 26497,31
    * 100
    = 12,13 %

Von 12,- Euro Spesen wird man also etwa 12 % erstattet bekommen, was dann nur noch 1,44 Euro sind. Obwohl man vom Finanzamt nur so wenig erhält, können das im Jahr schnell mehrere hundert Euro werden. Daher macht es Sinn, sich mit den Reisekosten auszukennen und rechtzeitig übers Jahr die notwendigen Aufzeichnungen zu machen.

 

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