Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Право

Можно ли избежать оплаты? 1000 евро ущерб в магазине

01.12.15 21:48
Re: Можно ли избежать оплаты? 1000 евро ущерб в магазине
 
delta174 коренной житель
delta174
www.focus.de/finanzen/recht/recht-eltern-haften-fuer-ihre-kinder-aber-nic...
Wer haftet, wenn im Kaufhaus eine Vase zerbricht?
„Hier gelten dieselben Haftungsregeln wie im Supermarkt. Zunächst ist das Alter des Kindes zu berücksichtigen und dann die konkrete Situation“, sagt Tatjana Halm. So müsste festgestellt werden, wo die Vase stand – sicher postiert oder aus werbestrategischen Gründen leicht zugänglich. Je leichter die Vase zugänglich war, umso höher die Gefahr, dass die Ware beschädigt wir
Forum http://www.gutefrage.net/frage/beschaedigung-im-geschaeft-verursacht-vom-kunden
"Für alle, die sich nach diesen unterschiedlichen Antworten unsicher geworden sind, hier nachschauen: "http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/wenn-der-dosenstapel-faellt-haftungsschaeden-1.1609033" Wenn der Geschäftsinhaber hartnäckig auf einer Bezahlung besteht, nicht darauf einlassen. Er soll eine Rechnung erstellen, die ihr bei nebst Beschreibung des Schadenfalles eurer Haftpflichtversicherung einreicht. Die erstattet den Schaden direkt an den Händler, wenn sie der Meinung ist, dass die Forderung berechtigt ist. Ist praktisch genau so zu handhaben, wie bei einem Autounfall. Also auf keinen Fall ein Schuldgeständnis unterschreiben."
"Wenn Kinder bis 7 Jahre etwas beschädigen, wirds bitter für den Eigentümer.
Das Schild, das man allenthalben liest, Eltern haften für ihre Kinder - das ist völliger Unsinn.
Wenn ein Kleinkind was vernichtet, dann haften die Eltern - und damit auch Versicherungen - nur dann, wenn man den Eltern eine grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.
Das bedeutet, Eltern müssen nicht die ganze Zeit den Kindern auf die Finger kucken oder ihnen hinterher rennen.
Sie sollten auch eingreifen, wenn sie erkennen können, dass ein Kind gerade dabei ist, einen Gegenstand zu beschädigen, tun sie das nicht, wäre das eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Konnten sie es nicht sehen, weil sie wo anders hingeschaut haben oder zu weit entfernt sind und schwupp war da was kaputt, ist es keine ausreichende Verletzung der Aufsichtpflicht.
In solchen Fällen zahlt - niemand.
Du hast gerade richtig gehört, dann bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen, auch die Eltern sind dann nicht in der Haftung, das Kind bis 7 Jahre kann gar nicht selbst haften, bleibt der Schaden also beim Geschädigten "haften"."
http://www.financescout24.de/haftpflichtversicherung/kinder
Sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen und der Schaden dennoch entstanden, sind Sie nicht dafür verantwortlich. Hier wiederum zahlt die Versicherungsgesellschaft nicht und der Geschädigte muss selbst für die Kosten aufkommen. Natürlich bieten viele Eltern in solchen Fällen an, die Kosten zu übernehmen, allerdings müssen sie diese dann aus der eigenen Tasche zahlen.
www.freenet.de/finanzen/recht-steuern/haften-eltern-fuer-ihre-kinder_5816...
Ist das Kind zu jung, um schuld zu sein und haben die Eltern gleichzeitig ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, gibt es keinen Schuldigen und die Haftpflichtversicherung zahlt auch nicht. Sehr zum Ärger der Geschädigten, die in vielen Fällen Freunde oder Verwandte sind. Aus Kulanz wird hier meist trotzdem gezahlt.
 

Перейти на