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Налог ARD ZDF.

07.11.15 12:27
Re: Налог ARD ZDF.
 
alxogolik0 посетитель
alxogolik0
in Antwort gendy 07.11.15 11:20
лови еще одну гранату генди:
Rolle des Bundesverfassungsgerichts
In einem Verfahren über eine Verfassungs­beschwerde gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen für den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen, beschloss die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BGBl I S. 1473) am 31. März 2000 einstimmig, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, da die Annahme­vor­aus­setzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben seien. Wie das BVerfG bereits im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hatte, begründe Art. 146 GG kein beschwerde­fähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 [180]). Der Beschwerde­führer könne allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbei­führung einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volks­abstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungs­geschichte dieses Grund­gesetz­artikels ergebe sich dafür ein Anhaltspunkt, so das Bundes­ver­fassungs­gericht. Art. 146 GG habe danach nur einen rein deklaratorischen Charakter.
 

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