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Налог ARD ZDF.

05.11.15 12:25
Re: Налог ARD ZDF.
 
alxogolik0 гость
alxogolik0
in Antwort fachmann_58 04.11.15 18:47
'Программа сбора денег провалилась'
провалилась попытка ЛГ Тюбингена помешать программе в частном случае на формальных основаниях:
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I Z B 6 4 / 1 4
vom
11. Juni 2015
in der Rechtsbeschwerdesache
ZPO § 130 Nr. 6, §§ 130a, 236 Abs. 2 Satz 2, § 569 Abs. 2 Satz 1, §§ 802c, 882c, 882d;
RBStV § 10; LVwVG BW § 15a Abs. 3, Abs. 4
a) Das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt kann auch dann den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden genügen, wenn die im Ersuchen mit ihrem Namen aufgeführte Landesrundfunkanstalt (hier: Südwestrundfunk) nicht ausdrücklich als Gläubigerin der Forderung angeführt ist und zudem die Angabe ihrer Anschrift, ihrer Rechtsform und ihrer Vertretungsverhältnisse fehlen.
b) Ob das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt gemäß § 15a Abs. 4 Satz 2 LVwVG BW keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten bedarf, weil es mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden ist, ist nach den objektiven Umständen zu bestimmen. Auf die Sicht des Empfängers kommt es lediglich für die Frage an, ob nachträgliche manuelle Änderungen oder Hinzufügungen an einem zunächst mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellten Vollstreckungsersuchen es möglich erscheinen lassen, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt.
c) In dem Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt ist nicht zusätzlich zu den im Einzelnen zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheiden ein die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners regelnder Bescheid anzugeben, weil die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht
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Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 19. Mai 2014 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nagold vom 6. März 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen.
 

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