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Кто может пользоваться палисадником (Vorgarten)?

03.07.15 22:07
Re: Кто может пользоваться палисадником (Vorgarten)?
 
larionova55 свой человек
in Antwort Manuskript 03.07.15 20:17
Mehrfamilienhaus
Auch der Mieter im Erdgeschoß eines Mehrfamilienhauses kann nicht ohne weiteres von einer Mitvermietung des Gartens ausgehen. Ist nichts besonderes vereinbart, gilt der Garten als nicht mitvermietet. Auch bei mietvertraglicher ausdrücklicher Nutzungsmöglichkeit darf der Mieter in einem Mehrfamilienhaus die Mitmieter von einer Nutzung des Gartens nicht ausschließen, denn mangels besonderer Vereinbarung gilt: Der Garten ist für alle (Mieter) da.
Werden bei Betriebs- oder Nebenkosten Kosten für die Pflege des Gartens eingebracht, so ist auch ohne besondere Vereinbarung eine Nutzungsmöglichkeit des Gartens für die Mieter gegeben.
Hinweis: Der BGH sieht das in seiner Entscheidung vom 26.05.2004 - VIII ZR 135/03 anders. Danach sei ein gepflegter Garten eine Verschönerung des Mietobjekts. Auch wenn die Mieter den Garten nicht nutzen können oder dürfen, sollen die Kosten für diese Gemeinschaftsflächen auf die Mieter abgewälzt werden können. Behält sich der Vermieter dagegen die Nutzung des Gartens vor oder ist die Nutzung einem oder mehreren Mietern exklusiv zugewiesen, dürfen Pflege- und Instandhaltungskosten des Gartens nicht auf alle Mieter abgewälzt werden.
 

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