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bafög. auslandsstudium mit unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
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in Antwort Lioness 20.06.15 13:14, Zuletzt geändert 20.06.15 14:23 (Elena Prekrasna)
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Никогда не слышала, чтобы немецким BaföG-ом проплачивали обучение в вузе другой страны.
Она на это опираласьНикогда не слышала, чтобы немецким BaföG-ом проплачивали обучение в вузе другой страны.
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Grundlagen sind § 5 BAföG, § 16 BAföG. Für eine Ausbildung im Ausland wird Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt:
Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, mindestens zweijährigen Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
Grundlagen sind § 5 BAföG, § 16 BAföG. Für eine Ausbildung im Ausland wird Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt:
Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, mindestens zweijährigen Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
То, что Вы процитировали-это не ее вариант. Там о тех, кто учится в Германии и собирается делать например Аусладссеместр. Она же собирается полностью учиться в Латвии.
П.С. наш вариант
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Voraussetzungen von Auslands-BAföG
Für eine Förderung nach dem Auslands-BAföG sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, die sich zum Teil danach unterscheiden, ob ein Voll- oder Teilstudium im Ausland absolviert werden soll. Für beide Studienformen gilt:
Das Einkommen bzw. Vermögen der Eltern darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, wobei der Grenzwert hier höher liegt als beim Inlands-BAföG.
Soll das Auslandsstudium in der EU absolviert werden, ist es nicht notwendig, vor Studienantritt bereits in Deutschland studiert zu haben. Das Auslandsstudium kann somit direkt im Anschluss an die schulische Ausbildung angetreten und gefördert werden. Für Auslandsstudien in Ländern außerhalb der EU ist dies leider nicht möglich. Hier muss bereits ein Studienjahr in Deutschland absolviert worden sein, bevor eine Auslandsförderung möglich ist.
http://www.college-contact.com/finanzen/auslandsbafoegVoraussetzungen von Auslands-BAföG
Für eine Förderung nach dem Auslands-BAföG sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, die sich zum Teil danach unterscheiden, ob ein Voll- oder Teilstudium im Ausland absolviert werden soll. Für beide Studienformen gilt:
Das Einkommen bzw. Vermögen der Eltern darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, wobei der Grenzwert hier höher liegt als beim Inlands-BAföG.
Soll das Auslandsstudium in der EU absolviert werden, ist es nicht notwendig, vor Studienantritt bereits in Deutschland studiert zu haben. Das Auslandsstudium kann somit direkt im Anschluss an die schulische Ausbildung angetreten und gefördert werden. Für Auslandsstudien in Ländern außerhalb der EU ist dies leider nicht möglich. Hier muss bereits ein Studienjahr in Deutschland absolviert worden sein, bevor eine Auslandsförderung möglich ist.
