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Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
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in Antwort NINON18 01.06.15 14:55, Zuletzt geändert 12.06.15 20:30 (Pro@Auto)
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www.pcwelt.de/news/BGH-bestaetigt-Strafen-gegen-Filesharer-wegen-illegale...
BGH bestätigt Strafen gegen Filesharer wegen illegaler Musik-Downloads
12.06.2015 | 08:45 Uhr | Hans-Christian Dirscherl
Rechtsanwalt Christian Solmecke hatte eine der klagenden Parteien vertreten. Er bewertet das Urteil folgendermaßen: „Bei allen Abmahnverfahren geht es im Kern immer um die Frage, ob der Anschlussinhaber einen alternativen Sachverhalt vorbringen kann, der die tatsächliche Vermutung für seine Täterschaft widerlegt. Die Musikindustrie selbst muss stets nur die korrekte Verfolgung der IP Adresse, auf die der Tausch der Dateien zurückgeführt werden kann, beweisen. Danach hängt der Ausgang des Falles vom Vortrag des Anschlussinhabers ab. Bereits an dieser Stelle bestätigt der BGH, dass lediglich kleine Abweichungen der IP Adresse nicht ausreichen, um den abgemahnten Anschlussinhaber zu entlasten.“ Und weiter: „Kann der Anschlussinhaber als Täter in Anspruch genommen werden, stellt sich dann noch die Frage in welcher Höhe. In der Vergangenheit gab es bei der Berechnung des zu zahlenden Schadensersatzes erhebliche Differenzen. Zwischen 10 und 200 Euro konnte pro Lied veranschlagt werden. Der BGH hat heute klargestellt, dass 200 Euro Schadensersatz für ein Musikstück nicht zu hoch bemessen sind. Daran werden sich in Zukunft die Kläger und Gerichte orientieren". Solmecke fährt fort: „Der hohe Schadensersatz entspricht hier nicht dem konkreten Schaden, der beim Tausch eines Liedes verursacht wird".
Wichtig in diesen Zusammenhang ist, „dass der Tausch von Dateifragmenten bereits ausreicht, um eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen.“
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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute wie erwartet drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit denen Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing zugesprochen worden sind (BGH-Urteile vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14). Im Folgenden geben wir die Urteilsbegründung des BGH wieder.
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www.pcwelt.de/news/BGH-bestaetigt-Strafen-gegen-Filesharer-wegen-illegale...
BGH bestätigt Strafen gegen Filesharer wegen illegaler Musik-Downloads
12.06.2015 | 08:45 Uhr | Hans-Christian Dirscherl
Rechtsanwalt Christian Solmecke hatte eine der klagenden Parteien vertreten. Er bewertet das Urteil folgendermaßen: „Bei allen Abmahnverfahren geht es im Kern immer um die Frage, ob der Anschlussinhaber einen alternativen Sachverhalt vorbringen kann, der die tatsächliche Vermutung für seine Täterschaft widerlegt. Die Musikindustrie selbst muss stets nur die korrekte Verfolgung der IP Adresse, auf die der Tausch der Dateien zurückgeführt werden kann, beweisen. Danach hängt der Ausgang des Falles vom Vortrag des Anschlussinhabers ab. Bereits an dieser Stelle bestätigt der BGH, dass lediglich kleine Abweichungen der IP Adresse nicht ausreichen, um den abgemahnten Anschlussinhaber zu entlasten.“ Und weiter: „Kann der Anschlussinhaber als Täter in Anspruch genommen werden, stellt sich dann noch die Frage in welcher Höhe. In der Vergangenheit gab es bei der Berechnung des zu zahlenden Schadensersatzes erhebliche Differenzen. Zwischen 10 und 200 Euro konnte pro Lied veranschlagt werden. Der BGH hat heute klargestellt, dass 200 Euro Schadensersatz für ein Musikstück nicht zu hoch bemessen sind. Daran werden sich in Zukunft die Kläger und Gerichte orientieren". Solmecke fährt fort: „Der hohe Schadensersatz entspricht hier nicht dem konkreten Schaden, der beim Tausch eines Liedes verursacht wird".
Wichtig in diesen Zusammenhang ist, „dass der Tausch von Dateifragmenten bereits ausreicht, um eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen.“
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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute wie erwartet drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit denen Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing zugesprochen worden sind (BGH-Urteile vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14). Im Folgenden geben wir die Urteilsbegründung des BGH wieder.
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Der Gesetzgeber wird alles tun, damit seine Systeme finanzkräftig bleiben.(c)
https://m.youtube.com/watch?v=aWki_JEWXoo