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попался в аэропорту с бу нотбуком купленым не в ЕС

25.04.15 14:24
Re: попался в аэропорту с бу нотбуком купленым не в ЕС
 
dieter72 коренной житель
in Antwort bip42 23.04.15 15:04
В ответ на:
3. Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Als Strafe für Steuerhinterziehung sieht das Gesetz in § 370 Abs. 1 AO Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Geldstrafe wird in so genannten Tagessätzen verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes hat das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu bestimmen. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, dass der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Der Tagessatz beträgt mindestens ein Euro und höchstens dreißigtausend Euro (§ 40 StGB).

В ответ на:
In so genannte polizeiliche Führungszeugnisse, die das in Berlin geführte Bundeszentralregister auf Antrag erteilt, werden „Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätze" oder auf „Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist", nicht aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. In diesem Fall darf sich der Verurteilte als unbestraft bezeichnen und muss auch den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht offenbaren (§§ 53, 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-straftatbestand-der-steuerhinterziehung_030...
 

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