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В чем отличие: kautionprovisionschein и wohnberechtigungsschein?
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в ответ Мадемуазель Коко 06.04.15 18:13, Последний раз изменено 06.04.15 18:25 (Nichja)
В ответ на:
нет
нет
Почему?
В ответ на:
Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte (Sozial-) Mietwohnung bewerben.
Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte (Sozial-) Mietwohnung bewerben.
http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/05887331336
В ответ на:
Wir erteilen Ihnen einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein.
Dieser wird ausgestellt für geförderten Mietwohnraum aller auf Grund Ihres Einkommens in Betracht kommenden Förderwege (siehe unter Punkt 3.a und 3.b). Dieser Schein hat Gültigkeit in ganz Bayern.
Wir erteilen Ihnen einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein.
Dieser wird ausgestellt für geförderten Mietwohnraum aller auf Grund Ihres Einkommens in Betracht kommenden Förderwege (siehe unter Punkt 3.a und 3.b). Dieser Schein hat Gültigkeit in ganz Bayern.
http://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=1&FORMID=1853
