русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Recht

отказ в антраге на Kindergeld

04.01.15 16:38
Re: отказ в антраге на Kindergeld
 
Marusja-Klimova старожил
Marusja-Klimova
in Antwort meina_1985 04.01.15 16:02, Zuletzt geändert 04.01.15 16:42 (Marusja-Klimova)
В ответ на:

Уточню: в обосновании сказано, что мне киндергельд не положен как "ausländische Staatsangehörige, da sie (т.е. я) nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. .... Die Einspruchsführerin ist mit ihrem Ehemann und Kindern....als Staatsangehörige aus Kasachstan mit Visum in Deutschland eingereist. Den Familienmitgliedern wurden am 16-09-2014 Registrierscheine zur Aufnahme von Deutschen nach dem Bundesvertriebenengesetz ausgestellt. Mit Ausstellung der Bescheinigungen nach §15 BVFG am 23.12.2014 wurde deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetz ($7 StAG) erworben.
Der Einspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet für Monate September bis November 2014.
Die Eispruchsführering, der ehemann und Kinder ... waren bis 22.12.2014 kasachische Staatsangehörige und lediglich im Besitz eines Visums in Deutschland. Die Einspruhsfürerin is nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis.
Die Voeaussetzungen des $ 62Abs.2 EStG sind daher für Monate September bis November nicht gegeben. Der Einspruch konnte daher keinen Erfolg haben."

Я вам советую взять термин к начальнику фамилиенкассы, которая вам отказала в КГ
Сказать им, что информация, цитируемая ниже, взята вами со страницы арбайтсагентур.
И что ГОСУДАРСТВУ ваш процесс будет стоить денег, потому что вы его выиграете.
И судья будет очень удивлен некомпетентности сотрудника его фамилиенкассы.
Потому что он вас посчитал иностранцами. Каковыми вы после пересечения границы не являетесь
www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L601902...
В ответ на:

Spätaussiedler, die einen Aufnahmebescheid besitzen und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Verwandten, sind
ab dem Zeitpunkt der Einreise !!!!!
mit der Absicht der dauerhaften Wohnsitznahme im Bundesgebiet
Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG. !!!!
Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sie allerdings noch nicht.
Sie gelten dennoch ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Ausländer im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Gemäß § 2 Absatz 1 AufenthG ist derjenige Ausländer, der nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG ist.
Somit sind sie auch von den besonderen Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer im SGB II nicht umfasst.
In der Folge können Spätaussiedler bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen ab dem Tag der Einreise Leistungen nach dem SGB II beanspruchen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben sie gemäß § 7 StAG mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 2 BVFG. Für den Leistungsanspruch nach dem SGB II ist dies unerheblich.

Поговрите с ним, возьмите термин.
Пусть свяжется со своим начал ством, если сам окажется некомпетентен. Пусть с BVA свяжется - по телефону, или мэйлу
Это феерическая глупость просто. Это сотрудник идиот
 

Sprung zu