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Rundfunkgebühren???
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in Antwort Eugenij 22.01.05 17:49
Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen?
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen √ wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente √ haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt).
Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen √ wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente √ haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt).
Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь